WARUM brauche ich einen Energieausweis?

Nach der auch in Österreich umzusetzenden EU-Gebäuderichtlinie und dem in der Folge entstandenen Energieausweis-Vorlage-Gesetz brauchen Sie für die BAUEINREICHUNG eines Objektes (sowohl Neubau als auch Um- und Zubau) einen Energieausweis unbedingt.

Seit 1.1.2009 ist der Energieausweis auch für den VERKAUF und die VERMIETUNG von bestehenden Wohnungen, Einfamilienhäusern, gewerblichen Objekten, Büros, sowie für öffentliche Gebäude verpflichtend und müssen bei den Geschäftsabschlüssen vorgelegt werden.

Weiters ist er als Basis für FÖRDERUNGEN im Rahmen von Gebäudesanierungsmaßnahmen erforderlich.

Der Energieausweis darf nur von befugten und qualifizierten Personen bzw. Unternehmen berechnet und ausgestellt werden.

Kurz zusammengefasst enthält er folgende Informationen

-Klassifizierung des Objektes (in Bezug auf Energieeffizienz ) Heizwärmebedarf von A++ 10 kWh/pro m2/ pro Jahr (zb. Passivhaus) bis G grösser als 250 KwH /pro m2/pro Jahr (altes Haus in schlechtem Zustand)

-Allgemeine Daten über das betreffende Objekt (Gebäudeart, Nutzungsart, Baujahr, Adresse)

-Daten Bautechnische Ausführung und Klimadaten für den Standort

-Daten des Erstellers und Gültigkeit (maximal 10 Jahre)

-Detaillierte Informationen über den jährlichen Wärme- Kühl- und Energiebedarf

-Daten der Haustechnik

-Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen Bautechnik und Haustechnik zur Verbesserung Energieeffizienz

Das neue Energieausweisvorlagegesetz EAVG 2012 ab 1.12.2012

Die wichtigsten Neuerungen gegenüber dem alten EAVG sind folgende:

In Immobilieninseraten besteht Verpflichtung zur Angabe von Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienzfaktor (FGEE)

Verwaltungsstrafe bis zu 1450,- Euro bei Nichtvorlegen eines Energieausweises

Das neue Energieausweisvorlagegesetz (EAVG)

WOFÜR nützt mir der Energieausweis?

Für Sie als Eigentümer oder Immobilienunternehmer sind folgende Faktoren nützlich

-detaillierte Auskunft über den technischen Stand eines Gebäudes bzw. Objektes

-objektive Vergleichsmöglichkeit von Objekten in Bezug auf Energiebedarf und Energieeffizienz (zB. am Immobilienmarkt)

-Qualitätssicherung zur wertmäßigen Gesamtbeurteilung einer Immobilie (Stärken und Schwächen werden aufgezeigt)

-Ausgangsbasis für kompetente Energieberatung

-Vorschläge für wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Baukörper als auch Haustechnik

-Auslöser für einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz

WAS kann der Energieausweis NICHT?

Bei der Erstellung des Energieausweises kann nur ein durchschnittlicher Energieverbrauch auf Grund von vielen Parametern nur unter genormten Rahmenbedingungen (zB. 20° Grad Raumtemperatur bei Einfamilienhäusern) errechnet werden. In der Praxis zeigt sich, dass das Nutzerverhalten vom Betreiber bei Heizung, Warmwasserverbrauch und Lüftungsgewohnheiten wesentlichen Einfluss auf die Energiekosten haben kann. Daher kann der tatsächliche Energieverbrauchswert auch mehr oder weniger vom errechneten Wert des Energieausweises abweichen.

Energieausweis


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