Folgende Informationen sind für die Erstellung eines Energieausweises (sowohl Neubau als auch Altbau)notwendig:

-Grundbuchsauszug

-Baujahr des Gebäudes und Informationen von eventuellen Um- , Aus-  und Zubauten

-Grundrisspläne und Schnittpläne des Gebäudes (Einreich-, Polier-  oder Bestandspläne)

-Baubeschreibung der Gebäudehülle (zb.  vom Einreichplan) oder Informationen von nachträglich Veränderungen (zb.  zusätzliche Wärmedämmung oder neue Fenster)

-Art und Ausführung von Fenster und Türen

-Art und Ausführung von Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung (wurde eventuell später einmal der Wärmeerzeuger oder Kessel getauscht)

Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, so erfolgt bei einer Begehung vor Ort oder bei Besuch der Baubehörde (bei  Altbau eventuell notwendig) eine Bestandsaufnahme der notwendigen Daten für die Berechnung und Erstellung des Energieausweises.

Je mehr qualitativ gute Unterlagen zur Verfügung stehen, desto genauer kann die Berechnung durchgeführt werden.

Energieausweis


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